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Häufig gestellte Fragen

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Mit Gesamtausgaben von 500 CHF mit deiner Metallkarte schaltest du das Shopping-Paket frei - inklusive einer Warenrückgabe- und Einkaufsversicherung als auch einem Online-Kaufschutz.


Mit der Warenrückgabeversicherung bekommst du den vollen Preis zurück, wenn du dir beispielsweise ein Paar Sneakers gekauft hast, sie aber doch nicht willst und der Verkäufer sie nicht zurücknehmen will. Die Sneakers müssen selbstverständlich völlig intakt und ungetragen sein. Der Rückgabeschutz gilt für intakte Waren, die mindestens 60 CHF oder mehr wert sind und zu mindestens 60% mit deiner Metallkarte bezahlst wurden - die maximale Versicherungssumme beträgt 1'000 CHF pro Jahr.



Bitte beache: neon hat bei Versicherungsfällen keine Entscheidungsgewalt. Diese liegt ausschliesslich bei den Versicherungspartnern. Wende dich bei Versicherungsfällen daher bitte jeweils direkt an den entsprechenden Partner.


Abgedeckt sind sogenannte «bewegliche Waren», wozu Gegenstände wie beispielsweise Kopfhörer, Rasierer, Kleider oder Haushaltsgeräte gehören. Handys, Eintrittskarten oder gebrauchte Gegenstände sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.


Du musst folgende Dokumente einreichen: dieses ausgefüllte Schadenformular, den Transaktionsbeleg der gekauften Ware (also ein «Screenshot» aus deiner neon-App) und eine schriftliche Bestätigung des Händlers, aus der ersichtlich ist, dass deine gekaufte Ware nicht zurückgenommen wird und der Grund dafür. Das alles kannst du entweder per E-Mail an info.ch_at_allianz.com oder schriftlich an folgende Adresse schicken: Allianz Assistance, Richtiplatz 1, Postfach, 8304 Wallisellen.

Nachdem die Allianz Assistance die Unterlagen geprüft hat und du Anspruch auf die Warenrückgabe hast, werden sie dich auffordern, deine gekaufte Ware innerhalb von 30 Tagen eingeschrieben an sie zu schicken. Bitte behalte den Beleg des Einschreibens auf, damit du einen Beweis hast, falls das Paket nicht bei Allianz Assistance ankommen sollte.


Die Einkaufsversicherung deckt dich, wenn du dir beispielsweise Sneakers kaufst, die innerhalb von 90 Tagen ab dem Kaufdatum zerstört, beschädigt, gestohlen oder geraubt werden. Der Einkaufsschutz deckt Waren, die mindestens 50 CHF oder mehr wert sind und zu mindestens 60% mit deiner Metallkarte bezahlt wurden - die maximale Versicherungssumme beträgt 2'000 CHF pro Jahr.



Bitte beachte: neon hat bei Versicherungsfällen keine Entscheidungsgewalt. Diese liegt ausschliesslich bei den Versicherungspartnern. Wende dich bei Versicherungsfällen daher bitte jeweils direkt an den entsprechenden Partner.


Mit der Einkaufsversicherung sind unter anderem elektronische Geräte, Smartphones und Haushaltsgeräte abgedeckt.


Nichts einfacher als das: Fülle dieses Schadenformular aus und schicke es an info.ch_at_allianz.com oder schriftlich an folgende Adresse: Allianz Assistance, Richtiplatz 1, Postfach, 8304 Wallisellen. Schicke neben dem Schadensformular noch folgende Dokumente mit: den Kaufbeleg (der Preis und das Kaufdatum müssen darauf zu sehen sein) und einen Transaktionsbeleg (also ein «Screenshot» aus deiner neon-App). Wenn dein Gegenstand beschädigt wurde, schicke noch Beweisfotos mit.

Im Falle von Diebstahl oder Raub: Melde es der zuständigen Polizeistelle innerhalb von 48 Stunden, nachdem du es bemerkt hast und schicke dann den Polizeirapport zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten mit.


Der Online-Kaufschutz schützt dich, wenn du ein Paar Sneakers online kaufst, diese aber gar nicht, falsch oder beschädigt geliefert werden. Der Online-Kaufschutz deckt Waren ab, die zu mindestens 60% mit deiner Metallkarte bezahlt wurden - die maximale Versicherungssumme beträgt 10'000 CHF pro Jahr.


Sobald du merkst, dass deine Sneakers beschädigt sind (oder nicht ankommen), rufe die Allianz innerhalb von 72 Stunden unter folgender Telefonnummer an: +41 44 283 38 83. Fülle danach dieses Schadenformular aus und schicke es an info.ch_at_allianz.com oder schriftlich an folgende Adresse: Allianz Assistance, Richtiplatz 1, Postfach, 8304 Wallisellen. Schicke neben dem Schadensformular noch folgende Dokumente mit: den Kaufbeleg (der Preis und das Kaufdatum müssen darauf zu sehen sein), einen Transaktionsbeleg (also ein «Screenshot» aus deiner neon-App) und einen Beweis (Online-Versandbestätigung), dass die Ware versendet wurde. Wenn deine Ware beschädigt wurde, schicke noch Beweisfotos mit.


Neben dir sind Personen durch den Online-Kaufschutz abgesichert, die im gleichen Haushalt wie du wohnen. Wenn du minderjährige Kinder hast, sind auch sie abgedeckt – selbst, wenn sie nicht im gleichen Haushalt wohnen wie du.


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